Zitat:
Jetzt würde mich doch einmal interessieren: Ist es Mord, wenn beim Einsatz eher unnötigerweise ein Verbrecher getötet wird?
Wenn wir die üblichen Kriterien für Mord ansetzen:
Mord liegt, dann vor, wenn bei einem Tötungsdelikt (mindestens) eines der drei Kriterien
* Heimtücke
* Vorsatz
* Niederer Beweggrund
wäre der oben beschriebene Fall nur dann als Mord einzustufen, wenn über das fahrlässige Handeln des Wächters (so schlimm das auch sein mag) hinaus noch (mindestens) ein Tatmerkmal vorliegt, dass eben die besondere Schwere (Stufe 4 statt 3) der Strafe rechtfertigt. Beispielsweise wenn der Wächter die Tötung billigend in Kauf nimmt, weil er dann erbt.
Ob die getötete Person als Verbrecher einzustufen ist, obliegt im Augenblick der Ermittlung auf keinem Fall dem/den ermittelnden Wächtern/n. Schuld zu bemessen kann nicht die Aufgabe der Wache sein.