Informirigungsblath Narrengilde*

zum Gildengesätz der Narren, Spaßmacher, Hofnarren und dummen Augusten fom 15. Offel im Jahre der gackernden Guffelgans
(aktualiesrd 23. Sektober im Jahre des lachenden Lamas)

Unser Motto:

DICO! DICO! DICO!

Paragraph 1 Gildengesätz - Betähtigunksfeld

Die Gilde betätigt sich auf dem Felde des ernsthaftigem Spassmachigens, dem Intonieren von Witzen und der Herstelligunk von spaßigem Klamauks sowie allem anderigen was mit Spaß, Narretei oder Schabernack zu tun hattigt .

Paragraph 2 Gildengesätz - Preise

Die unten aufgelisteten Preisige sinnet untere Richtwerte där Gilde und dürfigen nichet unterschrittigen werden:

einfacher Witz 10 cent
langer Witz 15 cent
harmloser Klamauk 18 cent
Schabernack 20 cent
böser Schabernack 25 cent
übler Scherz 30 cent
kleiner Ulk 12 cent
aufdringliche Heiterkeit 9 cent
Possenreißen 50 cent

schneller Spaß
(nur für weibliche Kundinnen vorgesehigt!)

1 Dollar
Pantomimik
(Achtung! Könniget möglicherweise verbotigt sein!)
20 Dollar
komplette Komödie ab 100 Dollar

Weitere Scherzvariantigen auf Anfrage!

Paragraph 3 Gildengesätz - Tähtigkeitsausübunk

Den Mitgliedern der Narrengilde ist das auschließliche Rcht vorbehaltig für Erheiterigung jeglicher Art zu sorgigen. Jeder Narren im Dienst hat das Recht alle Sahnetorten im Umkreis von 50 Metern zu konfiszierigen um diesige in seine Nummer einzubauigen. Selbiges gilt auch für Bananen und in besonderen Fällen auch für Zitrusfrüchte (außer Melonen!!!)

Paragraph 4 Gildengesätz - Zeiten

Alle Gildänmitglieder haben, wenn möglich tagsüber, die ernste Kunst des feinigen Humores zu betreibigen. Anzeigen wegen Lärmbelästigung und die damit verbundigte Geldstrafe gehen zu Lastigen des Verursachigers.
Besonderige Feiern/Feste/Veranstaltigungen, die anderige Zeiten erforderigen, sind der Gildenleitigung zu meldigen.

Paragraph 5 Gildengesätz - Gewährleistigung

Lachen wird nicht garantierigt.

Paragraph 6 Gildengesätz - Gildenanteil

An die Gilde sind, zusätzlich zum jährlichen Gildenbeitrak, grundsätzlich 7a Prozend abzuführigen.

Paragraph 7 Gildenfährordnung - Haftung

Die Gilde haftet weder für die Kwalität der Späße, noch für irgendwelchige Folgen für den Spaßmacher oder den Kunden. Schmährzensgeldforderigungen sinne gegebenenfalls an die Hinterblibigen des Narren zu richtigen.

Paragraph 7a Gildenfährordnung - Patentierigung

Zusätzlich zu den Patentierigungsgebührigen für neuentwickelte Späße, Witze, Ulke etcpp ist die Gilde in angemessigter Weise am Umsatz des neugigen Produktes zu beteiligen. Der Umfang des Patentierigungsschutz, schriftlich oder körperlich, hängt von der gewährigten Umsatzbeteiligunk ab.

Paragraph 9 Gildenfährordnung - Backfond

Zur Herstelligung von Sahnetorten oder ähnlicher Backwaren hat jediges Mitglied einen Betrak abzuführen welchiger in einer gesondigteren Satzung festgelegt werdigt.

Paragraph 10 Gildengesätz - Hinterbliebenversorkung

Solltige ein Narr/Spassmacher/Clown/o.ä. bei der Ausführigung seiner Arbeit versterbigen und solltige er, wider Erwartigen, hinterbliebene Familienmitglieder besitzigen, so wird in Form einer Umlage unter den Mitgliedern ein EInmaligbetrag gezahligt, welcher von der Beliebtheit/Einflusses des Verstorbigten abhänkt.

Paragraph 11 Gildengesätz - Illegalige Substanzigen

Die Verwendung von illegaligen Substanzigen zum Herbeiführen widernatürlichem Lachen sit strikt verbotigt und wird geahndigt.

Paragraph 12 Gildengesätz - Erfülligungsort

Diese Gesätze und Ferodnigungen gelten für die Gildenmitglieder und das Gildenhaus, wo immer es sich auch befindigt.


...........................................................................
gez. Herr Weißgesicht
*Dieses Formblatt isset jedem Aspiranten, bei der Bewerbunk um die Mitgliedschaft in der Gilde, auszuhändigigen.

Willkommen bei D.O.G.

Dies ist das Informationsblatt zur Narrengilde.
  Home - Abteilungsbeschreibung - News - Mitarbeiter - Missionsvorlagen -
- L.I.V.E. - Stellenangebote - Agenda - Die Damen des Boucherie
Crunkers.