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Infohrmationsblat zum Gildengesäz der Assassinen fom 30. Gruni
im Jahre des räudigen Hundes § 1 Gildengesäz - Auftragsabwickluhnk Wir töten nicht, wir inhumieren! Wenn der Auftraggebähr bereits den vollständigen Namen und
die Adreshe des zu Inhumierigenden bekanntgebigt, ist ihm ein Rabaht in
Höhe fon 0,0001 % auf die vereinbarigte Auftrahgssumme zu gewährigen. Sofernig der Auftraggebähr keine näheren Angaben zu dem zu Inhumierigenden bekannt gebigen kann, so isset ihm eine Sondergebühr für Ermittlungsarbeiten zu verrechnen.
Sonderausstatung für Werkzeug: 20 % der Auftrahgssumme, mindestens 15 AM$
Folgende Tapellhe soll dir helfen, deine Auftrahgssumme gut auszuhandeln. Die angegebigten Richtpreise stehlen allerdinks die Mindest-Untergrentze dar!
Der Gildenanteil ist von der gesamt vereinbahrigten Auftrahgssumme (also dem Pruhtoendgeld) zu berechnigen.
§ 4 Gildengesäz - Auftrahgsabwicklung Nach erfolgter Inhumierung ist dem Opfer eine Quittung auszuhändigen,
bzw. gut sichtbar an diesem zu befehstigen. Das Formulahr ist in dreifachiger Ausfertigung auszufühlen.
Sachleistungen als Endgeld für Inhumierungen ist tunlichst zu vermeidigen. Sollte ein Assassine dennoch den Auftrahg in Form von Sachpreisen akzeptierigen, so ist der Gildenanteil wie folkt in bar zu entrichten:
Der Schätzwert wird fom Gildenschätzmeister (bei Immobiliehen
vor Ort) ermittelt; die Schätzgebühr in Höhe von Gezeichnigt: ---------------------------------------------- |
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Willkommen bei D.O.G. Dies ist das Informationsblatt zur Assassinengilde. |
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