Vorschriftenkatalog 1389
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Zur Navigation springenZur Suche springen- Jede Person hat Anstand zu wahren.
- Wer schreiend mit einer großen Keule in ein Geschäft platzt, besitzt keinen Anstand.
- Auch wenn es eine kleine Keule ist, geht der Anstand dennoch verloren.
- Die Keule mit Blümchen zu verzieren, hilft ebenfalls nicht.
- Sollten einige Personen ihren Anstand verloren haben, ist es die Pflicht aller, betreffende Bürger darauf hinzuweisen.
- Man sollte die Person nicht mit einer Keule darauf hinweisen.
- Beim Teetrinken ist der kleine Finger elegant abzuspreizen
- Bei Gnomen reicht es aus, EINEN der Finger zu spreizen.
- Zombies und Mumien spreizen den kleinen Finger nur so weit ab, dass dieser noch am restlichen Körper haftet
- Der Tee ist nicht zu schlürfen
- Zum Tee sollte kleines Gebäck gereicht werden
- Zwergenbrot ist KEIN Gebäck.
- "Füchtels Apfelholztee" fällt nicht unter Tee, da die Zusammensetzung aus 90% Schnaps und nur 10% Tee besteht.
- Auch in "Füchtels Teemischung" konnte kein Tee festgestellt werden. Die Zutaten, die gefunden worden waren sind größenteils unbekannt oder anstandslos.
- Wer in Füchtels Teestube verkehrt, besitzt keinen Anstand.
- Wenn eine Person mit Anstand eine andere Person mit Anstand trifft, ist diese freundlich zu Grüßen.
- Der Gruß kann mündlich oder in Form einer freundlichen Geste erfolgen.
- Das Beschimpfen oder Würgen einer Person gilt nicht als akzeptable Grußformen
- Mit Keulen grüßt man nicht, wenn man den Anstand wahren will
- Der Gruß kann mündlich oder in Form einer freundlichen Geste erfolgen.