Die Gesetze und Verordnungen der Städte Ankh und Morpork
- Allgemeines Gesetzbuch
- Gesetz 21 gegen Übertreibungen
- Verordnung 53
- Gesetz zur Regelung der Privatsfähre
- Lizenzbestimmungen für/gegen Eselkarrenlenker
- Richtlinien zum Umgang von Wächtern mit anderen Wächtern
- Verordnung über die Entlohnung von Angestellten des Stadtstaates Ankh-Morpork
Inhaltsverzeichnis
Paragraph 3: Die Stadtwache
- Nur Menschen sind zur Wache-Mitgliedschaft berechtigt. Es darf dort keine niederen Rassen geben
- Trolle gelten auch trotz ihrer Höhe als niedere Rasse.
- Die Stadtwache ist das ausführende Organ des Königs. Sie hat seinen Befehlen wie willenlose Zombies zu folgen.
- Trotzdem werden keine Zombies, weder willenlose noch sonstige, eingestellt.
- Der gute Wächter ist mindestens 2 Meter hoch. Sollte er kleiner sein, kann er nicht über den Rang eines Obergefreiten in die Dienste treten.
Vorschriftenkatalog 1389
- Jede Person hat Anstand zu wahren.
- Wer schreiend mit einer großen Keule in ein Geschäft platzt, besitzt keinen Anstand.
- Auch wenn es eine kleine Keule ist, geht der Anstand dennoch verloren.
- Die Keule mit Blümchen zu verzieren, hilft ebenfalls nicht.
- Sollten einige Personen ihren Anstand verloren haben, ist es die Pflicht aller, betreffende Bürger darauf hinzuweisen.
- Man sollte die Person nicht mit einer Keule darauf hinweisen.
- Beim Teetrinken ist der kleine Finger elegant abzuspreizen
- Bei Gnomen reicht es aus, EINEN der Finger zu spreizen.
- Zombies und Mumien spreizen den kleinen Finger nur so weit ab, dass dieser noch am restlichen Körper haftet
- Der Tee ist nicht zu schlürfen
- Zum Tee sollte kleines Gebäck gereicht werden
- Zwergenbrot ist KEIN Gebäck.
- "Füchtels Apfelholztee" fällt nicht unter Tee, da die Zusammensetzung aus 90% Schnaps und nur 10% Tee besteht.
- Auch in "Füchtels Teemischung" konnte kein Tee festgestellt werden. Die Zutaten, die gefunden worden waren sind größenteils unbekannt oder anstandslos.
- Wer in Füchtels Teestube verkehrt, besitzt keinen Anstand.
- Wenn eine Person mit Anstand eine andere Person mit Anstand trifft, ist diese freundlich zu Grüßen.
- Der Gruß kann mündlich oder in Form einer freundlichen Geste erfolgen.
- Das Beschimpfen oder Würgen einer Person gilt nicht als akzeptable Grußformen
- Mit Keulen grüßt man nicht, wenn man den Anstand wahren will
- Der Gruß kann mündlich oder in Form einer freundlichen Geste erfolgen.
§ 731 Ausrüstung
Da der Wächter an sich eine Normgröße zu erfüllen hat, ist es Recht und billig, dieses auch von seiner Ausrüstung zu verlangen. Wir beschließen hierzu, daß ein Schwert die Länge von einem Schritt nicht zu unter- und anderthalb nicht zu überschreiten habe. Desweiteren folgen nun die Maße für Helm, Rüstung Stiefel, Beinkleid... Ein Schritt ist das Maß, das ein Wächter von 1.84 in voller Ausrüstung um 12.00 Uhr Mittags maximal durch einen Schritt erreichen kann. Mehr als 1.50 ist eindeutig kein Schritt mehr!
§ 234 Kriegszustand
- Sollte der König einem anderen Staate den Krieg erklären, tritt somit dieses Gesetz des Kriegszustandes in Kraft
- Das Gesetz des Kriegszustandes tritt außerdem in Kraft, wenn ein anderer Staat dem Staate Ankh-Morpork den krieg erklärt
- Der Kriegszustand kann außerdem jederzeit auch ohne eine offizielle Kriegserklärung unter besonderen Umständen vom König beschlossen werden.
- Was besondere Umstände sind, definiert alleine der König.
- Falls der König nicht dazu im Stande ist, besondere Umstände zu definieren, definiert der in §2.2 genannte Personenkreis die besonderen Umstände 2. Jeder Ritter der Stadt hat im Kriegsfall eine Streitmacht oder zumindest ein Regiment zusammenzustellen und zu unterhalten
- Die Regimenter Ankh-Morporks haben aus einer nicht zu geringen Zahl bewaffneter Bürgerinnen und Bürger zu bestehen, die vom Ritter im Umgang mit diesen Waffen geschult wurden
- Landwirtschaftliche Werkzeuge wie Mistgabeln und Sensen zählen nicht zu den für Regimenter der Stadt zulässigen Waffen.
- Die Regimenter stehen unter dem Befehl der jeweiligen Ritter. Den Oberbefehl über alle Regimenter Ankh-Morporks hat entweder der König oder ein von ihm auserwählter Stellvertreter.
- Die Stadtwache ist im Kriegszustand weiterhin für die innere Sicherheit der Stadt zuständig und hat verstärkt auf fremdländische Aktivitäten auf ankh-morporkianischem Boden zu achten und diese nach Möglichkeit zu unterbinden oder, sollte dies nicht möglich sein, dem zuständigen Regiment zu melden.
- In dieser Zeit sind Einwohner der Stadt fremdländischer Herkunft von der Stadtwache unter besondere Beobachtung zu stellen.
- Fremdländische Bewohner sind an ihren äußeren Merkmalen (Hautfarbe, Augenfarbe, Haarfarbe, Größe, Statur, generelle Missblidungen, Sprachfehler u.ä.), sowie an der Sprache (Slang, Dialekte, Hochsprachen) zu erkennen.
- Ausländische Bewohner können ohne Beweise unter dem Verdacht der Sabotage/Spionage sofort von der Stadtwache verhaftet und festgehalten werden, wozu kein Beschluss des Königs/eines anderen Würdenträgers nötig ist.
- Um ausländische Bewohner oder gar inländische Spione aufzuspüren, hat die Stadtwache das Recht, sämtliche Gespräche mitzuhören und aufzuzeichnen, Wohnungen auf Verdacht zu durchsuchen, Postsendungen zu öffnen und die Privatsphäre in ähnlicher Weise zu übertreten.
- In dieser Zeit sind Einwohner der Stadt fremdländischer Herkunft von der Stadtwache unter besondere Beobachtung zu stellen.
Paragraph 4: Definition eines Bürgers
- Jeder Mensch der in Ankh-Morpork lebt und arbeitet ist ein Bürger
- Niedere Lebensformen sind keine Bürger, allerhöchstens Dauer-Besucher
- Auch Trolle sind eine niedere Lebensform
- Jeder Bürger hat ein Privatsphäre(siehe Gesetz zur Regelung der Privatsphäre)
- Jeder Bürger hat die Pflicht sich in jeder Lebenslage, eindeutig zu Identifizieren.
- Ein Blick in den Spiegel mit den Worten: "Ja. Ich bins!" Gilt NICHT als Identifizierungsmöglichkeit
- Jeder Bürger ist Verpflichtet ein vom König unterzeichnetes Dokument mitzuführen das ihn berechtigt einen Stein zu Imitieren. [Diese Verordnung wurde von König Ludwig dem Baum erlassen]
§ 2648a - Reichweite meiner Urteile
Eine Wolke, die sich gegen die am Boden herrschende Windrichtung bewegt, ist ein Lebewesen und kann deswegen von mir zur Steinigung freigegeben werden. BASTA! gez. Lord Schnappüber
$131/2 Fliehgeschwindigkeit
Ein Dieb auf der Flucht vor der Wache darf die vorgeschriebene Fliehgeschwindigkeit NICHT unterschreiten, da dies zu einer sehr kurzweiligen Verfolgung führen würde. Bei zuwiederhandlung wird der Flüchtling verpflichtet eine von Schnappers Würstchen zu verzehren oder im Ankh zu baden.
§ 1.780c/II Internationales Steinrecht
Jede optisch erkennbare Brücke mit vorgeschriebener Mindestlänge (s. Anhänge § 1.780r-g) darf von einem Troll bewohnigt werden, jedoch nur, wenn er Ansprüche darauf erheben kann. Itzo wären dies folgende: - der Troll kann nachweisen, dass diese Brücke schon seit mehr als zehn Jahren im Besitz seiner Familie ist - der Troll hat die Brücke vom Landes- oder Stadtherren abgekauft und kann dies bezeugen - der Troll wurde vom Landes- oder Stadtherren eingesetzt, muss in diesem Falle einen Teil des erwirtschafteten Ertrages abgeben - der Troll oder ein Angehöriger bildet selber einen wesentlichen Bestandteil der Brücke - weiters s. Anhänge 1.780ii Der Troll kann in diesen Fällen einen Wegezoll für Benützung der Brücke erheben, dieser darf nicht höher als ein Achtel des täglichen Einkommen des Landes- oder Stadtherren sein. Die Verwendung einer Keule oder sonstigen Gerätschaften ist erlaubt, um Personen das Steinrecht zu verdeutlichen. Der Landes- oder Stadtherr darf die Brücke kostenlos überqueren.
Führen von Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten
- Führen von Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten Um einen Eselskarren mit sonderechten zu führen bedarf es einer Lizenz zum Führen von Eselskarren und einer Lizenz zum führen einer Eselskarre im Wachdienst.
- Lizenz zum Führen eines Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten Zum Erlangen der Lizenz zum führen einer Eselskarre im Wachdienst, muss der Antragsstellende über eine Lizenz zum Führen einer Eselskarre, sowie eine Lizenz zum Beantragen einer Lizenz zum führen einer Eselskarre im Wachdienst verfügen, sowie eine Ausbildung im Fahren mit Sonderrechten bei einer von der Ausbildungsleitung der Wache autorisierten Person durchgeführt haben.
- Sonderrechte für Eselskarren Eselskarren der Stadwache haben immer Recht
- Sonderrechte sind nur in notwendigem maße anzuwenden
- Die Inanspruchnahme dieser Rechte liegen im Ermessen des Esels
- Als Esel gelten auch Nilpferde, Pferde, Elefanten und andere Zugtiere
- Eselskaren der Wache dürfen jede Verkehrsregel, der Stadt Ankh Morpork brechen.
- Wegerechte für Eselskarren Hat ein Eselskarren der Stadtwache, oder einer Anderen von der Stadtwache lizenzierten Organisation seine Alarmglocke eingeschaltet, so ist diesem sofort platz zu schaffen.
- Ist dies nicht der Fall, so wird der Person die den Weg versperrt jegliche Lizenz zum führen von Fahrzeugen für einen Monat abgenommen. Eine weitere Straffe liegt im Ermessen der Wachleitung.
- Haftung Der Führer eines Einsatzfahrzeuges mit Wegerechten trägt dass volle Risiko dieser Fahrt. Sollte er einen Schaden jedwelcher Art verursachen, so hat er in erster Linie persönlich, und in zweiter Linie, die für ihn verantwortliche Organisation dafür aufzukommen.
- Wird Illegal erlangtes gut bei einer Einsatzfahrt beschädigt oder zerstört, so haftet der Täter für den entstandenen Schaden.
- Werden Personen während einer Einsatzfahrt verletzt, so haben sich diese, sofern es: a) Zivilpersonen sind, unverzüglich und b) Wachmitglieder sind, baldmöglichst auf der nächstgelegenen Wachstation zu melden.
Missionslinks
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