Benutzer:Pismire/Arbeitsplatz

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Kompendium der Kriminaltechnik

Einleitung

An jedem Ort, an dem es Lebewesen gibt, wimmelt es nur so von Spuren jeglicher Art. Aufgabe der Wache und insbesondere der Mitarbeiter von SUSI ist es, Spuren an einem möglichen Tatort zu erkennen, zu nehmen und zu analysieren, denn sie können entscheidende Hinweise zur Lösung eines Falles und zur Überführung des oder der Täter erbringen.


Über das Sichern von Spuren

Aber Spuren, die falsch genommen wurden oder die falsch gedeutet wurden, können einen Wächter auch gründlich in die Irre führen. Wir müssen uns bei unserer Arbeit immer vor Augen halten, dass jeder Ort auf der Scheibenwelt, an dem ein Verbrechen begangen wurde, bereits vor der Tat eine Geschichte hatte, die auch ihre Spuren hinterlassen hat. Und wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass eine Spur uns zum Täter aber auch zu einem Unschuldigen führen kann, denn nicht nur der Verbrecher hinterlässt seine Spuren am Tatort, auch jeder Komplize, jeder Zeuge, das Opfer und jeder Unschuldige, ebenso jeder Wächter. Daher ist es das oberste Gebot, dass so wenig Wächter wie möglich am Tatort zu Werke sind, denn auch ein Wächter kann Fußabdrücke, Fasern der Kleidung, Haare, winzige Hautpartikel und im schlimmsten Fall sogar Körperflüssigkeiten, Zigarettenasche oder Fingerabdrücke hinterlassen. Das oberste Gebot bei der Spurensicherung ist daher höchste Sorgfalt.


Über die Bedeutung von Werwölfen

Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist hierbei häufig an uns herangetragen worden. Vereinfacht lautete sie: "Wozu haben wir eigentlich die ganzen verdammten Werwölfe in der Wache, wenn hinterher doch das Labor die Arbeit machen muss?" Hierzu ist anzumerken, dass der Werwolf mit seinem Geruchssinn der Wache zwar wichtige Hinweise liefern kann. Dennoch wird kein Gericht in Ankh-Morpork eine Verurteilung lediglich auf Grund der Aussage eines Werwolfs zulassen. Eine Reihe von Urteilen (u.a.: Schräg./.Rascaal) hat ergeben, dass es geschickten Anwälten immer wieder gelingt, die Aussage von Werwolf-Wächtern so weit in Zweifel zu ziehen, dass der Täter (und die Wache hält nach wie vor an dem Ergebnis ihrer Ermittlungen fest) nicht verurteilt werden konnte. Die Argumentation verlief in der Regel so, dass der vernommene Werwolf-Wächter in der Sache selber - als Teil der ermittelnden Wache - Partei sei und außerdem eine Aussage, die auf Erkenntnissen basiert, die in einem Zustand gewonnen wurden, in der ein Wächter eben nicht in der Lage war, eine entsprechende Aussage zu machen, nicht die selbe Beweiskraft haben könne, wie ein in einem Labor gewonnener Befund. So sinnvoll es daher sein kann, einen Werwolf bei der Spurensicherung hinzu zu ziehen, so sehr muss dennoch jegliche Aussage von ihm zusätzlich durch einen objektiven Befund im Labor zusätzlich bestätigt werden.


Die verschiedenen Arten von Spuren

Grob gesagt kann man die Spuren einteilen in Mikro- und Makrospuren. Makrospuren sind dabei solche, die sich auch ohne Hilfsmittel und mit bloßem Auge gut erkennen lassen. Hierzu gehören insbesondere Radabdrücke von Karren, Fußabdrücke, Werkzeugspuren von eine Einbruch an Fenstern und Türen, Schleifspuren, am Tatort verlorene Gegenstände oder Körperteile. Mikrospuren sind die, für deren Erkennung es einer gesonderten Ausbildung bei SUSI zum Spurensicherer bedarf.

In der Regel handelt es sich um die Spuren von Körpern von Lebewesen der unterschiedlichen Spezies. Es sind dabei Spuren, die direkt vom Körper stammen, beispielsweise Blut, Haare oder Fingerabdrücke, Spuren, die die Bedeckung des Körpers behandelt wie Fusseln und Fasern von der Kleidung, Spuren, die durch den Aufenthalt eines Wesen an einem Ort entstehen können wie Asche, Krümel und verschüttete Flüssigkeiten. Beiden Arten von Spuren aber ist gemein, dass es einer gründlichen Ausbildung bedarf sie so sicher zu stellen, dass das Labor hinterher Verwertbares an ihnen erkennen kann.


Körperspuren im Allgemeinen

Grundsätzlich ist zu Körperspuren anzumerken, dass sie häufig nur darüber Aussagen erlauben, welchen Arten von Wesen sich am Tatort aufgehalten haben. Eine Ausnahme bilden hiervon lediglich die Fingerspuren, die wir weiter unten abhandeln. Eine eindeutige Zuordnung mit entsprechender Beweiskraft kommt weder Haaren, noch Blut, noch sonstigen Körperpartikeln zu. Die einzige Ausnahme hiervon bilden lediglich Körperteile eines Zombies, die sich - normalerweise - eindeutig zuordnen lassen. In allen anderen Fällen erhält die Wache lediglich einen Hinweis darüber, wonach es weiter zu suchen gilt.


Haare

Viele Lebewesen der Scheibenwelt sind mehr oder weniger vollständig mit unterschiedlichen Haaren bedeckt. Eine Ausnahme hiervon bilden die Trolle. Sie jedoch können zum Teil mit Flechten bedeckt sein, die wiederum Rückschlüsse auf das Alter und die Beschaffenheit des Trolls Rückschlüsse ermöglichen, dennoch aber in den seltensten Fällen einem individuellen Troll zuzuordnen sind.

Generell ist zu Haaren anzumerken, dass die Farbe des Haupthaares bei vielen Spezies gut zu erkennen ist und somit einen ersten Anlass für einen Verdacht liefern kann.

Bei den Haaren gibt es wichtige Unterschiede bei einzelnen Spezies. Die Haare von Werwesen jeglicher Art haben dabei die auffälligste Struktur. Da ein Wesen wie beispielsweise ein Werwolf zwar in seiner Wolfsphase einem hundeähnlichen Wesen ähnelt, dieser Zustand - anders als beispielsweise bei einem Wolf - in sehr kurzer Zeit erreicht wird, haben die Haare eine eigenen Struktur, die unschwer bei entsprechender Vergrößerung zu erkennen ist. Dieses gilt auch für die Haare jedes Werwesens in seiner menschlichen oder verwandten Gestalt. Sämtliche Haare eines Werwesens können mit Hundigs Haarwuchsmittel im Labor zum Wachsen gebracht werden, weil sich die Haare eines Werwesens durch ihr erhebliches Wachtumspotential von anderen Haaren unterscheiden. Die Haare von Zwergen haben gegenüber denen von Menschen eine viel robustere Struktur, die ebenfalls in der Vergrößerung zu erkennen ist. Die Haare von Gnomen und verwandten Wesen sind wiederum selten von der gleichen Länge wie menschliche oder zwergische Haare. Die Haare eines Vampirs unterschieden sich nicht von denen eines Menschen, ebenso wenig wie die Haare eines Igors oder eines Zombies. Bei letzteren ist allerdings zu beobachten, dass es kaum einer Anstrengung bedarf, dass ein Zombie Haare verliert. Außerdem unterscheiden sich die ausgerissenen Haare eines Zombies dadurch, dass das an ihnen hängende Gewebe als das einen Toten in einem anderen Stadium der Verwesung ist, als am frisch ausgerissenen Haar eines Menschen. Bei Vampiren hingegen ist - so an ausgerissenen Haaren noch Blutspuren sicher zu stellen sind - über die weiter unten (s. Blut) beschreibenen Van-Hälschen-Probe (s. im Kapitel Blut) ein Nachweis möglich, dass es sich um die Haare eines Vampirs handelt. Elfen und mit ihnen verwandte Wesen haben Haare, die um ein erhebliches dünner und feiner sind, als menschliche Haare.

Dennoch ist generell zu den Haaren anzumerken, dass sie bei weitem nicht die Eindeutigkeit von Fingerspuren besitzen, nur manchmal können sie entscheidende Hinweise auf den Täter liefern. Auch gilt es zu beachten, dass es - wie beispielsweise beim Menschen - unterschiedliche Arten von Haaren gibt. Am auffälligsten ist häufig das Kopfhaar. Hier ist kann bereits ein einzelnes Haar Aufschluss über Haarfarbe und Haarlänge seines Ehemaligen Besitzers geben, was ein weiteres Indiz in einer Reihe von Beweisen sein kannn. Ähnliche Aussagekraft haben Barthaare, wobei sich die Bärte männlicher und weiblicher Zwerge prinzipiell nicht von einander unterscheiden lassen. Andere Haare (Wimpern, Brust-, Scham- und Achselhaare) sind weit seltener aufzufinden, können aber ebenfalls Hinweise auf einen möglichen Täter liefern.

Auch kann man unterschieden, ob ein Haar herausgefallen ist oder - beispielsweise bei einem Kampf - ausgerissen wurde. Die Spitzen der Haare geben Aufschluss darüber, ob es sich um frisch geschnittenes Haar handelt oder nicht.

Am Tatort gefundene Haare sind sorgfältig in einem Umschlag zu verschließen und anschließend dem Labor zur Analyse zu übergeben. Auf dem Briefumschlag ist ebenfalls zu vermerken, wo das Haar gefunden wurde. Bevor das Haar entfernt wird ist vom Fundort eine möglichst formatfüllende Ikonographie anzufertigen. Darüber hinaus ist es im Fall eines gefundenen Haares geboten, Haarproben von den möglichen Besitzern zu nehmen. Je nach Art des Haares ist dem ermittelnden Wächter dabei aber großes Takt- und Fingerspitzengefühl geboten.


Hautpartikel, Schuppen und verwandte Dinge

So wie jedes Lebewesen Haare verliert, verliert es auch ständig irgendwelche Hautpartikel. Die bekannteste Gruppe hierbei sind die Schuppen. Diese können jedoch keinem Individuum zugeordnet werden. Zu beachten ist auch, dass lediglich Zombies hin und wieder dazu neigen, größere Körperpartien, manchmal auch ganze Körperteile zu verlieren.

Besondere Bedeutung haben dabei lediglich diejenigen Hautpartikel, die sich unter den Fingernägeln von Mordopfern finden lassen, da diese oftmals einen Rückschluss auf den Täter ermöglichen - vor allem dann, wenn bei dem Verdächtigen passende Kratzspuren gefunden werden können. Aus diesem Grund ist es dringend erforderlich, eine Leiche so in die Pathologie zu transportieren, dass gerade diese Spuren nicht verloren gehen und nicht verunreinigt werden. SUSI stellt zu diesem Zweck besondere Tüten zur Verfügung, die über die Hände der Leiche gezogen und befestigt werden können.


Blut

Viele Lebewesen der Scheibenwelt bluten und ihre Blutspuren lassen ziemlich eindeutige Rückschlüsse auf die Art des Wesens zu. Blut ist eine zähfließende rote Flüssigkeit, die einen auch für Menschen charakteristischen Geruch verströmt. Auf Grund seiner Zähflüssigkeit verhält es sich beim Heruntertropfen anders als beispielsweise Wasser. Auf glatten Böden ist es dadurch möglich, an Hand einer Blutspur eines Verwundeten beispielsweise zu sehen, in welchem Tempo er sich bewegt hat, in welche Richtung und wo er sich länger aufgehalten hat. Um wirklich zweifelsfrei festzustellen, ob es sich um Blut handelt, braucht man frisches Blut, welches über längere Zeit in einem Reagenzglas stehend, sich alsbald zu zwei Schichten trennt, einer festen Masse unten und einer dünnen, gelblichen Flüssigkeit oben. Dieses hat mit der Gerinnungsfähigkeit des Blutes zu tun. Darüber hinaus kann mit Blut lediglich festgestellt werden, zu welcher Spezies das Wesen, das geblutet hat, gehört. Die sicherste und einfachste Methode festzustellen, ob es sich um Blut oder eine andere Flüssigkeit handelt, ist die Hinzuziehung eines Werwolfes, da diese Wesen die Fähigkeit haben, selbst winzigste Mengen von Blut fehlerfrei als solche identifizieren zu können. Aber - wie sich bereits aus der Einleitung ergibt - ist eine Verifizierung durch das Labor unumgänglich, soll die Aussage über alle Zweifel erhaben sein.

Auch bei der Untersuchung von Blut bilden die Trolle eine Ausnahme, da sie kein Blut besitzen. Dennoch besitzen auch sie eine Art von Körperflüssigkeit, über die jedoch wenig bekannt ist, da Trolle kaum zu verletzen sind und sich auch in der Regel nicht zur Blutprobenentnahme durch die regulären Methoden eigenen oder zur Verfügung stellen. Eine weitere Besonderheit ist das Blut von Elfen. Diese haben grünes Blut. Halbelfen hingegen haben das Blut der jeweils beigefügten Spezies. Allerdings ist bei ihnen ein geringer Kupferoxid-Anteil im Blut im Labor nachweisbar, da die Flamme einer Kerze beim Verbrennen von elfischem Blut eine bläuliche Färbung annimmt (sog. Fackelmannscher Erl-Test).

Das Blut von Zwergen unterscheidet sich vom menschlichen durch die Fähigkeit, mit sich Eisenpulver dauerhaft zu verbinden. Daher erkennt man Zwergenblut daran, dass es - mit Eisenpulver angereichert - auch über größere Entfernungen - zu einem Magneten strebt, da das Blut von Zwergen eine dauerhafte Verbindung mit pulverisierten Eisen eingeht (sog. Anziehungsverfahren). Gnomenblut ist Gnomenblut und gibt wenig Anlass, einen einzelnen Gnom zu identifizieren. Experimente weisen aber darauf hin, dass es ursprünglich aggressives und defensives Gnomenblut gab, letzteres aber im Aussterben begriffen ist. Eine Probe ist hier einfach zu machen: Füge dem Gnomenblut eine weitere Blutprobe bei. Aggressives Gnomenblut strebt zu der anderen Probe hin und versucht, es anzugreifen (sog. Knurblich-Attacke), defensives Gnomenblut versucht, aus dem Petrischälchen zu entkommen.

Das Blut von Werwesen enthält prinzipiell das Blut der jeweiligen Spezies, in dessen Zustand sich das Wesen beim Bluten befand. Allerdings kann im Blut das sogenannte Lykanthropin nachgewiesen werden. Dieser Nachweis kann nur im Labor mit dem sogenannten Katzenbringerschen Nachweisverfahren erbracht werden. Dabei wird das Blut des Werwesens auf ein von Sebaltius Katzenberger entwickelten Werwesen-Nachweis-Papier (sog. Wernap-Streifen, erhältlich im Labor) aufgetragen. Das im Blut befindliche Lykantropin verfärbt den Streifen blau, bei normalem Blut behält der Streifen seine rote Farbe.

Das Blut, das von einem Vampir stammt, ist nicht einfach zu klassifizieren, da sich die Blutgruppe eines Vampirs nach dem jeweils zuletzt zu sich genommenen Wesen richtet. Allerdings ist auch hier ein Stoff nachzuweisen, der das Gerinnen des Blutes ebenso unterbindet, wie er es dem Vampir ermöglicht, das Blut unterschiedlicher Spezies zu sich zu nehmen. Auch hier kann letztendlich nur im Labor ein Nachweis erbracht werden, dass es sich um das Blut eines Vampirs handelt, wenn mit dem Van-Hälschen-Pulver, dass zu großen Teilen aus Knoblauchgranulat besteht, eine positive Reaktion hervorgerufen werden kann. Diese zeigt sich darin, dass das Blut augenblicklich zu Staub zerfällt.

Blutspuren zu nehmen stellt häufig ein Problem dar, denn nicht immer steht ausreichend Blut zur Verfügung, um sämtliche erforderlichen Untersuchungen machen zu können. Auch handelt es sich selten um frisches Blut, so dass er erforderlich ist, beispielsweise aus einem Stofffetzen, an dem Blut eingetrocknetes Blut vermutete wird wieder eine Flüssigkeit, in der wenigstens Blut enthalten ist, zu gewinnen. Aus diesem Grund muss eine Blutprobe dieser Art besonders sorgfältig genommen werden. Das eingetrocknete Blut wird im Labor mit Mobilus Reliquidor, einer Erfindung der Alchemistengilde, wieder verflüssigt und kann dann zumindest grob den jeweiligen Blutarten über die oben beschriebenen Verfahren zugeordnet werden.


Fingerspuren

Jeder Scheibenwelt-Bewohner hinterlässt einzigartige Fingerspuren (sofern er dazu geeignete Finger aus Fleisch und Blut besitzt). Anders als Haare, Hautpartikel oder Blutspuren haben Fingerspuren deshalb Individualbeweiswert. Eine Übereinstimmung einer Fingerspur eines Tatorts mit den Fingerabdrücken eines Tatverdächtigen beweist zu 100% dass dieser die Spur am Tatort hinterlassen hat.

Sicherung von Fingerspuren am Tatort
Fingerspuren können nur auf glatten Oberflächen sichtbar gemacht werden.
Fingerspuren werden am Tatort mittels eines in Russpulver getunkten größeren Pinsels sichtbar gemacht. Hiernach wird die sichtbar gemachte Spur formatfüllend und mit angelegtem Maßstab ikonographiert.

Gesicherte Fingerspuren werden in der Tatort-Fingerspurensammlung mit Hinweis auf die entsprechende Fallakte archiviert.

     An Tatorten ist es immer möglich, dass man Fingerspuren von so genannten "tatortberechtigten Personen" sichert, also Personen, die sich am Tatort rechtmäßig aufhalten durften und dort verständlicherweise ihre Spuren hinterlassen haben (z.B. Wohnungsbesitzer bei einem Wohnungseinbruch).
     Bei der Tatortarbeit gilt es sämtliche Tatortberechtigten herauszufinden und von denen mittels des Fingerabdrucksystems (siehe unten) im Wachhaus Abdrücke nehmen zu lassen. Wird nun eine Fingerspur gefunden, die nicht mit den Tatortberechtigten übereinstimmt, so muss sie folglich vom Täter stammen.
   * Fingerabdruck-Kartei
     Straftäter, die bereits einmal von der Wache wegen einer Straftat angezeigt wurden, müssen die so genannte "S.U.S.I.-Erfassung" (siehe S.U.S.I.-Erfassung) über sich ergehen lassen. Dazu gehört auch eine Erfassung ihrer Fingerabdrücke mit Hilfe des Fingerabdrucksystems. Die Fingerabdrücke werden dann in der Fingerabdruck-Kartei mit Hinweis auf die Strafakte des Täters gesammelt.
     Der S.U.S.I.-Laborant kann Fingerspuren vom Tatort mit den Fingerabdrücken von Tatverdächtigen vergleichen. Dies dauert in der Regel nicht länger als 10 Minuten. Aufgrund des Aufwandes ist es nicht möglich, bei neu eintreffenden Fingerspuren vom Tatort diese mit den Abdrücken aus sämtlichen Strafakten zu vergleichen. Es ist nur der gezielte Vergleich mit einigen wenigen Tatverdächtigen möglich.
   * Fingerabdrucksystem
     Ein Teil der "S.U.S.I.-Erfassung" gilt der Abnahme von Fingerabdrücken von Straftätern. Hierbei muss sich jeder überführte Straftäter seine Fingerabdrücke abnehmen lassen. Dies geschieht mittels des Fingerabdrucksystems.
     Das Fingerabdrucksystem selbst ist ein kleiner dreieckiger Kasten, der an seiner langen Seite aus einer Glasplatte besteht, auf die der Straftäter seine Hand pressen muss. Im Innern des Kastens sitzt ein Dämon auf seinem Hocker und zeichnet in 1:1 Größe die Linien auf der Hand auf ein Papier. Das Papier wird dann Teil der Fingerabdruck-Kartei (sofern die Abdrücke von Straftätern und nicht von Tatortberechtigten erhoben wurden).


Spuren von Dingen

Schuhspuren/Fußspuren

Es gibt drei verschiedene Arten von Schuhspuren, welche auch alle unterschiedliche Sicherungsmethoden erfordern.

   * Schuh-/ Fußeindrücke in weichem Untergrund (z.B. Erde, Sand)
     Nachdem der Eindruck mit einem daneben angelegten Maßband formatfüllend ikonographiert wurde, werden die Schuheindrücke mit flüssigen Gips gefüllt. Ist der Gips getrocknet, kann er entnommen werden. Die Unterseite des Gips-Blockes stellt nun eine exakte Kopie der Schuh-/ Fußsohle dar.
   * Nicht/kaum sichtbare Abdrücke auf glatten Untergrund
     Bei solchen Abdrücken kann ein Schuhprofil mit Russpulver (und etwas Glück) sichtbar gemacht werden. Voraussetzung ist aber eine wirklich glatte Oberfläche, bei der davon ausgegangen werden kann, dass der Täter darauf gestanden ist (z.B. glatte Fensterbank, Blatt Papier mit leichten Schmutzantragungen). Ein wildes mit Ruß beschmieren des ganzen Bodens hat noch nie jemandem etwas gebracht.
     Die durch das Russpulver gewonnenen Spuren werden mit einem daneben angelegten Maßband formatfüllend ikonographiert.
   * Von Schuhen/Füße übertragene Anhaftungen
     An den Schuhen/Füßen anhaftende Materialien (z.B. Blut, Erde, sonstiger Schmutz) können mit teilweisen oder ganzen Abdrücken des Profils auf einen Untergrund übertragen werden. Die Spur ist mit einem daneben angelegten Maßband formatfüllend zu ikonographieren.
     Der Beweiswert solcher Spuren ist allerdings nicht zu hoch zu veranschlagen. Da es viele Schuhe mit gleicher Länge, Breite und gleichem Profil gibt, hat der Beweiswert von Schuhspuren/Fußspuren so lange lediglich Indiziencharakter, bis individuelle Merkmale ins Spiel kommen. Eine Beschädigung im Profil des Schuhs eines Tatverdächtigen, welche genau so bei der am Tatort aufgefundenen Schuhspur vorkommt, beweist nahezu sicher, dass dieser Schuh die Spur hinterlassen hat. Ebenso verhält es sich bei Fußeindrücken von Trollen in weichem Untergrund. Bei einer kompletten und gut gesicherten Spur ist die identische und einmalige Form des steinigen Trollfußes zu erkennen, welche bei Übereinstimmung einen Troll mit hoher Beweiskraft überführen kann.

Karrenspuren

Karrenspuren in weichem Untergrund müssen in der Breite der Räder und in deren Abstand gemessen und mit angelegtem Maßband formatfüllend ikonographiert werden.

Da gleichwertige Maße jedoch bei einer Unzahl von Karren in Ankh-Morpork vorkommen, haben diese Werte nur Indiziencharakter in Bezug auf ihren Beweiswert. Treten jedoch individuelle Beschädigungen in der Spur auf, welche mit der eines Rades übereinstimmen, und stimmt zusätzlich noch die Länge des Abstands zwischen zwei Beschädigungen in der Spur mit dem Umfang des Rades überein, so besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass dieses Rad auch die Spur verursacht hat.

Werkzeugspuren

Wurden beim Aufhebeln von Türen, Fenstern oder Behältern mittels eines Werkzeugs (Schraubenzieher, Brecheisen, Geißfuß) Kratzspuren an Rahmen oder Gehäuse hinterlassen, so sind diese mit angelegtem Maßband formatfüllend zu ikonographieren.

Die Kratzspur kann in ihrer Breite mit der Breite von beim Tatverdächtigen aufgefundenen Hebelwerkzeugen verglichen werden. Das Hebelwerkzeug kann an seiner Spitze Beschädigungen aufweisen, welche sich dann natürlich auch in der Kratzspur zeigen. Eine Übereinstimmung kann hier den Beweiswert stark steigern, wenn auch nicht von einer 100 prozentigen Übereinstimmung ausgegangen werden kann.


Die SUSI-Erfassung

Überführte Straftäter werden in der sog. SUSI-Erfassung mit Hinweis auf die jeweilige Fallakte, die im Archiv der Wache lagert, in einer Kartei erfasst. Hierzu werden verschiedene Daten des Individuums erhoben wie Spezies, Geschlecht, Alter, körperliche Merkmale (Größe, Gewicht), besondere Kennzeichen (Narben etc). Das Aussehen der Täter wird mittels einer Ikonographie des rechten und des linken Profils sowie einer Frontalaufnahme festgehalten. Darüber hinaus wird festgehalten, welche Art von Delikt zur Verurteilung geführt hat. Auch wird versucht, ein Profil der Tat und der dabei verwendeten Methoden zu erstellen. Häufig liefern diese Akten einen Hinweis auf mögliche Täter, beispielsweise bei Einbrüchen, Diebstählen oder unlizensierten Morden.


Ermittlungen bei Bränden

Der Ort eines Brandes stellt die Spurensicherer vor Probleme der besonderen Art, da es hier für eine Rekonstruktion des Geschehens unablässige Sorgfalt das höchste Gebot ist, sonst ist es fast unmöglich, sinnvolle Aussagen über Ursache und Hergang eines eventuellen Verbrechens zu machen. Andererseits ist es häufig so, dass der Schutz der umliegenden Gebäude vorgeht und bei den Löscharbeiten sich eine Menge Personen am Ort des Geschehens aufhalten. Spuren, die nichts mit einem Verbrechen zu tun haben, sind dabei unvermeidlich. Wichtigste Untersuchung muss dabei sein, ob der Brand unbeabsichtigt zustande kam oder ob es sich um vorsätzliche Brandstiftung gehandelt hat. Dabei gilt es als erstes festzustellen, wo das Feuer seinen Ausgang genommen hat und ob der vorsätzliche Einsatz von Brandbeschleunigern (z.B. Knieweich, Steinöl, nachgewiesen werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass an der Stelle, wo ein Brandbeschleuniger verwendet wurde, in der Regel die größte Hitzeentwicklung stattgefunden hat. Dies muss nicht unbedingt die Stelle sein, wo der Brand ausbrach - wenn beispielsweise eine Lunte verwendet wurde. Bei Schwelbränden ist es in der Regel noch gut möglich, an Hand der unterschiedlichen Zerstörungen, die die Hitze angerichtet hat, den Brandverlauf zu eruieren. Das Vorhandensein von mehreren Brandherden weist zusätzlich darauf hin, dass der Brand vorsätzlich gelegt wurde. Ein ermittelnder Wächter sollte ebenfalls immer die Möglichkeit im Hinterkopf behalten, dass ein Brand gelegt worden sein kann, um eine andere Straftat zu vertuschen (z.B. Diebstahl, unlizensierten Mord o.ä.)


Übersicht über die beschriebenen Verfahren

Anziehungsverfahren (s. Blut): Hierbei wird das Blut eines Zwergs mit fein gemahlenem Eisenpulver angereichert, das mit dem Blut eine dauerhafte Verbindung eingeht. Die so gewonnene Flüssigkeit strebt zu einem Magneten

Fackelmannscher Erl-Test (s. Blut): Die Blutprobe eines elfischen oder halbelfischen Wesens wird über einer Kerze erhitzt. Dabei lässt sich eine bläuliche Verfärbung der Flamme beobachten, die als Nachweis gilt.

Fingerabdrucksystem (s. Fingerspuren): Hochspezialisierter Dämon, der in der Lagen ist von auf eine vor ihm befindliche Glasplatte gedrückten Fingern Ikonographien der Fingerlinien zu zeichnen, die dann der eindeutigen Zuordnung von Fingerspuren dienen.

Hundigs Haarwuchsmittel (s. Haare): Substanz, mit deren Hilfe die Haare von Werwesen im Labor zum Wachstum angeregt werden können. Hierdurch ist es eindeutig möglich, jedwedes Haar dieser Spezies eindeutig zuzuweisen.

Ikonographen: Dämonen, die in der Lage sind von dem, was sie sehen, ein wirklichkeitsgetreues Bild in kurzer Zeit zu zeichnen. Sie sind das universelle Werkzeug der Spurensicherer, wenn diese den Zustand am Tatort dokumentieren wollen.

Katzenbringerschen Nachweisverfahren (s. Blut): Auf den Arbeiten des Alchemisten Aloisius Katzenbringer gegründetes Verfahren, das im Blut eines Werwesens vorhandenen Lykantrophin (das ist der Stoff, der aus einem Wesen ein Werwesen macht) nachzuweisen. Dabei wird ein sogenannter Wernap-Streifen mit dem Blut bestrichen. Ist der Streifen nach dem Trocknen blau verfärbt, handelt es sich eindeutig um das Blut eines Werwesens.

Knurblich-Attacke (s. Blut): Dass es sich um gnomisches Blut handelt ist dadurch zu belegen, dass zu dieser Blutprobe eine weitere dazu gegeben wird. Gnomenblut versucht entweder, das andere Blut anzugreifen oder vor ihm zu flüchten.

Mobilus Reliquidor (s. Blut): Von Rebus Mobilus, Mitglied der Alchemistengilde entwickelte Flüssigkeit, die die Eigenschaft hat, eingetrocknete Blutproben so weit zu verflüssigen, dass es möglich ist, die oben beschriebenen Verfahren zur Blutbestimmung an der Flüssigkeit in geringem Umfang anzuwenden.

S.U.S.I.-Erfassung: Verfahren, dass eine eindeutige Identifikation eines Wesens ermöglicht. Hierzu gehört das Nehmen von Fingerabdrücke, Ikonographien im Profil und frontal, Messungen von Größe und Gewicht, Aufnehmen von sonstigen Daten wie Spezies, Geschlecht und Alter, das Erfassen individueller Merkmale (Narben, fehlende Gliedmaßen). Diese ist jedoch nur mit überführten Straftätern gestattet.

Van-Hälschen-Pulver: -> Van-Hälschen-Test Van-Hälschen-Test: Der Überwaldische Vampirjäger Ferdgenannt Van Hälschen konnte ein auf der Basis von Knoblauchgranutat bestehendes Pulver entwickeln, dass es ermöglicht, das Blut eines Vampirs eindeutig als Vampirblut zu bestimmen, da der Stoff, der die Gerinnung des Blutes verhindert, mit dem Van-Hälchen-Pulver der Gestalt reagiert, dass das Blut sofort zu Staub zerfällt.

Wernap-Streifen: -> Katzenbringersches Nachweisverfahren