Tatort

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Als "Tatort" bezeichnet man den Ort eines bereits verübten verbrechens. Bei Planung eines Verbrechens kann daher auch von 'mutmaßlichen' oder auch 'potenziellem' Tatort gesprochen werden, grundsätzlich findet das Wort am häufigsten bei Gewaltverbrechen Verwendeung, so ist der Ort an dem jemand umgebracht wurde immer ein Tatort, ebenso der Ort einer Geiselname. Dies ist nicht mit dem Fundort eines Toten oder einer Sache zu verwechseln - Ein Mann der brutal am Hafen ermordet wurde kann beim Palast gefunden werden, in diesem Fall ist der Tatort aber dennoch der Hafen. Der Palast ist hier nur Fundort. Ist ein Verbrechen begangen worden das noch nicht aufgeklärt wurde wird der Tatort für gewöhnlich sofort von den Mitarbeitern der SUSI abgeriegelt bis ein entsprechender Sachbaerbeiter der SEALS oder RUM eintrifft der sich bemüht den Fall zu bearbeiten.