Regeln der Pathologie
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Version vom 14. März 2010, 15:25 Uhr von Laiza Harmonie (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Bei den Regeln der Pathologie handelt es sich um einen vergilbten alten Zettel, der Innen an der Tür des Büros der Gerichtsmediziner hängt. Die Regeln wurden...)
Bei den Regeln der Pathologie handelt es sich um einen vergilbten alten Zettel, der Innen an der Tür des Büros der Gerichtsmediziner hängt. Die Regeln wurden schon vor langer Zeit von <char rang=ofw>190564-V-180600</char> verfasst.
- 6. Sobald ein Leichnam aus dem Wachhaus abgeholt wurde, wird die Aktenabschrift zur Ablage der Gerichtsmediziner gelegt. Die Abholung muss im Abholungsbuch der Gerichtsmedizin vom Abholer quittiert werden.
Missionsverweis
<multi>111</multi>