Verordnung 53

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Verordnung 53

  1. Jeder Bürger von Ankh-Morpork ist dazu aufgefordert neue Frösche zu züchten. Es sollten so viele wie möglich sein. Die Pflege und Ernährung der Frösche ist dabei unabdinglich.
  2. Frösche dürfen nicht gezüchtet werden, um sie zu verzehren. Auch bloße Verzehrungswünsche werden von der Königlichen Garde erbarmungslos geahndet.
  3. Für Kröten gelten die gleichen Gesetze.
    1. Wer Kröten hält sollte nicht versäumen diesen niedliche Häubchen und Mützchen aufzuziehen.
    2. Sollte die Kröte zu wuchtig sein, um sie nicht mehr in einer Tasche herumtragen zu können, wird von der Stadt ein Handkarren genehmigt.
    3. Verletzungen, die durch Krötenbisse hervorgerufen worden sind, werden ignoriert, da Kröten keine Zähne besitzen.
  4. Jeder Mensch sollte Frösche besitzen, denn sie machen glücklich! gez. König Ludwig der Baum