Paragraph 3: Die Stadtwache: Unterschied zwischen den Versionen
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##Trotzdem werden keine Zombies, weder willenlose noch sonstige, eingestellt. | ##Trotzdem werden keine Zombies, weder willenlose noch sonstige, eingestellt. | ||
#Der gute Wächter ist mindestens 2 Meter hoch. Sollte er kleiner sein, kann er nicht über den Rang eines Obergefreiten in die Dienste treten. | #Der gute Wächter ist mindestens 2 Meter hoch. Sollte er kleiner sein, kann er nicht über den Rang eines Obergefreiten in die Dienste treten. | ||
+ | [[Kategorie:Recht und Politik]] |
Aktuelle Version vom 21. März 2008, 22:53 Uhr
- Nur Menschen sind zur Wache-Mitgliedschaft berechtigt. Es darf dort keine niederen Rassen geben
- Trolle gelten auch trotz ihrer Höhe als niedere Rasse.
- Die Stadtwache ist das ausführende Organ des Königs. Sie hat seinen Befehlen wie willenlose Zombies zu folgen.
- Trotzdem werden keine Zombies, weder willenlose noch sonstige, eingestellt.
- Der gute Wächter ist mindestens 2 Meter hoch. Sollte er kleiner sein, kann er nicht über den Rang eines Obergefreiten in die Dienste treten.