Lizenzbestimmungen für/gegen Eselkarrenlenker: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. März 2008, 22:49 Uhr
- Lizenzbestimmungen
- Ein Eselkarrenlenker ist dazu angehalten mindestens eine Lizenz mit sich zu führen.
- Unter Umständen sollten auch Karren und Esel eine Lizenz bei sich tragen.
 - Auch wenn Kuh/Pferd/Nilpferd/Ente vor den Karren gespannt sind gelten die gleichen Bestimmungen wie für Eselkarren.
 
 - Wer für Schnapper Lebensmittel transportiert muss zudem eine Erlaubnislizenz zum Laden gefährlicher Güter besitzen.
 - Die Ausrede "Die Lizenz ist in meiner anderen Hose" ist unzulässig und trägt allenfalls nur noch zu Erheiterung des Lizenzprüfers bei.
 - Wer eine Lizenz beantragen will, braucht eine Beantragungslizenz.
- Was es alles für Lizenzen gibt, erfährt man meist erst während einer Kontrolle. Nur der Lizenzprüfer weiß was es für Lizenzen gibt.
 - Behauptungen manche Lizenzen wären reine Erfindungen fallen unter üble Verleumdungen. Merke: Manche Lizenzen erfordern eben die Daten der Großtante dritten Grades, dies ist keine bloße Willkür auch wenn es so erscheinen mag.
 
 
 - Ein Eselkarrenlenker ist dazu angehalten mindestens eine Lizenz mit sich zu führen.