Lizenzbestimmungen für/gegen Eselkarrenlenker: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | ##Wer für Schnapper Lebensmittel transportiert muss zudem eine Erlaubnislizenz zum Laden gefährlicher Güter besitzen.  | + | ##Wer für [[Schnapper]] Lebensmittel transportiert muss zudem eine Erlaubnislizenz zum Laden gefährlicher Güter besitzen.  | 
##Die Ausrede "Die Lizenz ist in meiner anderen Hose" ist unzulässig und trägt allenfalls nur noch zu Erheiterung des Lizenzprüfers bei.  | ##Die Ausrede "Die Lizenz ist in meiner anderen Hose" ist unzulässig und trägt allenfalls nur noch zu Erheiterung des Lizenzprüfers bei.  | ||
##Wer eine Lizenz beantragen will, braucht eine Beantragungslizenz.  | ##Wer eine Lizenz beantragen will, braucht eine Beantragungslizenz.  | ||
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| − | ###Behauptungen manche Lizenzen wären reine Erfindungen fallen unter üble Verleumdungen. Merke: Manche Lizenzen erfordern eben die Daten der Großtante dritten Grades, dies ist keine bloße Willkür auch wenn es so erscheinen mag.  | + | ###Behauptungen manche Lizenzen wären reine Erfindungen fallen unter üble Verleumdungen. Merke: Manche Lizenzen erfordern eben die Daten der Großtante dritten Grades, dies ist keine bloße Willkür, auch wenn es so erscheinen mag.  | 
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| + | Siehe auch: [[Führen von Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten]]  | ||
| + | [[Kategorie:Recht und Politik]]  | ||
Aktuelle Version vom 28. Juni 2012, 10:07 Uhr
- Lizenzbestimmungen
- Ein Eselkarrenlenker ist dazu angehalten, mindestens eine Lizenz mit sich zu führen.
- Unter Umständen sollten auch Karren und Esel eine Lizenz bei sich tragen.
 - Auch wenn Kuh/Pferd/Nilpferd/Ente vor den Karren gespannt sind, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Eselkarren.
 
 - Wer für Schnapper Lebensmittel transportiert muss zudem eine Erlaubnislizenz zum Laden gefährlicher Güter besitzen.
 - Die Ausrede "Die Lizenz ist in meiner anderen Hose" ist unzulässig und trägt allenfalls nur noch zu Erheiterung des Lizenzprüfers bei.
 - Wer eine Lizenz beantragen will, braucht eine Beantragungslizenz.
- Was es alles für Lizenzen gibt, erfährt man meist erst während einer Kontrolle. Nur der Lizenzprüfer weiß, was es für Lizenzen gibt.
 - Behauptungen manche Lizenzen wären reine Erfindungen fallen unter üble Verleumdungen. Merke: Manche Lizenzen erfordern eben die Daten der Großtante dritten Grades, dies ist keine bloße Willkür, auch wenn es so erscheinen mag.
 
 
 - Ein Eselkarrenlenker ist dazu angehalten, mindestens eine Lizenz mit sich zu führen.
 
Siehe auch: Führen von Eselskarren mit Sonder- und Wegerechten