Paragraph 4: Definition eines Bürgers: Unterschied zwischen den Versionen

Aus WacheWiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: =Paragraph 4: Definition eines Bürgers= #Jeder Mensch der in Ankh-Morpork lebt und arbeitet ist ein Bürger ##Niedere Lebensformen sind keine Bürger, allerhöchstens ...)
 
 
(2 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
=Paragraph 4: Definition eines Bürgers=
 
 
#Jeder Mensch der in Ankh-Morpork lebt und arbeitet ist ein Bürger
 
#Jeder Mensch der in Ankh-Morpork lebt und arbeitet ist ein Bürger
 
##Niedere Lebensformen sind keine Bürger, allerhöchstens Dauer-Besucher
 
##Niedere Lebensformen sind keine Bürger, allerhöchstens Dauer-Besucher
Zeile 7: Zeile 6:
 
##Ein Blick in den Spiegel mit den Worten: "Ja. Ich bins!" Gilt NICHT als Identifizierungsmöglichkeit
 
##Ein Blick in den Spiegel mit den Worten: "Ja. Ich bins!" Gilt NICHT als Identifizierungsmöglichkeit
 
#Jeder Bürger ist Verpflichtet ein vom König unterzeichnetes Dokument mitzuführen das ihn berechtigt einen Stein zu Imitieren. [Diese Verordnung wurde von König Ludwig dem Baum erlassen]
 
#Jeder Bürger ist Verpflichtet ein vom König unterzeichnetes Dokument mitzuführen das ihn berechtigt einen Stein zu Imitieren. [Diese Verordnung wurde von König Ludwig dem Baum erlassen]
 +
[[Kategorie:Recht und Politik]]

Aktuelle Version vom 6. Dezember 2011, 11:54 Uhr

  1. Jeder Mensch der in Ankh-Morpork lebt und arbeitet ist ein Bürger
    1. Niedere Lebensformen sind keine Bürger, allerhöchstens Dauer-Besucher
    2. Auch Trolle sind eine niedere Lebensform
  2. Jeder Bürger hat ein Privatsphäre(siehe Gesetz zur Regelung der Privatsphäre)
  3. Jeder Bürger hat die Pflicht sich in jeder Lebenslage, eindeutig zu Identifizieren.
    1. Ein Blick in den Spiegel mit den Worten: "Ja. Ich bins!" Gilt NICHT als Identifizierungsmöglichkeit
  4. Jeder Bürger ist Verpflichtet ein vom König unterzeichnetes Dokument mitzuführen das ihn berechtigt einen Stein zu Imitieren. [Diese Verordnung wurde von König Ludwig dem Baum erlassen]