Alibi: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 26. September 2014, 22:01 Uhr

Als Alibi bezeichnet man die bestätigung dafür dass eine verdächtige Person zu einer bestimmten Zeit an einem anderen Ort war als an jenem Ort an dem das entsprechende Verbrechen verübt wurde. Ein Alibi erfolgt im allgemeinen durch bestätigung einer anderen Person die bereit ist auszusagen den Verädchtigen zur Tatzeit an einem anderen Ort gesehen zu haben.