Gildenblatt-Assassinen: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Infohrmationsblat zum Gildengesäz der Assassinen fom 30. Gruni im Jahre des räudigen Hundes (zum Stand pähr 16. April im Jahre der erbrechenden Eidechse) § 1 Gildengesäz - Auftragsabwickluhnk Wir töten nicht, wir inhumieren! Inhumierungen sind eine Dienstleistung am Kunden und als solche nur über Auftrag des Kunden durchzuführigen. Der Auftrahggebär hat seine Wünsche schriftlich bekanntzugebigen! Wenn der Auftraggebähr bereits den vollständigen Namen und die Adreshe des zu Inhumierigenden bekanntgebigt, ist ihm ein Rabaht in Höhe fon 0,0001 % auf die vereinbarigte Auftrahgssumme zu gewährigen. Ebenso, wänn der Auftrahggeber die erforderlichen Inhumierungswerkzeuge bereitstelligt, soferne es sich um speziehle Werkzeuhge handelt. Sofernig der Auftraggebähr keine näheren Angaben zu dem zu Inhumierigenden bekannt gebigen kann, so isset ihm eine Sondergebühr für Ermittlungsarbeiten zu verrechnen. Name nicht bekannt Mindestzuschlag 10 % der Auftrahgssumme Adreshe nicht bekannt Mindestzuschlag 15 % der Auftrahgssumme Sonderausstatung für Werkzeug: 20 % der Auftrahgssumme, mindestens 15 AM$ § 2 Gildengesäz - Richtpreise für Inhumierungen Folgende Tapellhe soll dir helfen, deine Auftrahgssumme gut auszuhandeln. Die angegebigten Richtpreise stehlen allerdinks die Mindest-Untergrentze dar! Inhumierung eines armen Bürgers (je nach Berufsstahnd) 30 - 50 AM$ Inhumierung eines reichen Bürgers 100 AM$ Inhumierung eines einflussreichen Bürgers 200 AM$ Inhumierung Wächter (geringere Dienstgrahde) 30 - 50 AM$ Inhumierung Wächter (mittlere Dienstgrahde) 60 - 100 AM$ Inhumierung Wächter (hoher Dienstgrahd) 200 AM$ Spehzieszuschläge (Troll, Untote) 20 AM$ § 3 Gildengesäz - Gildenanteil Der Gildenanteil ist von der gesamt vereinbahrigten Auftrahgssumme (also dem Pruhtoendgeld) zu berechnigen. Auftragssumme 30 - 50 AM$ 20 % Auftragssumme 50 - 100 AM$ 25 % Auftragssumme 100 - 150 AM$ 30 % Auftragssumme über 150 AM$ 35 % § 4 Gildengesäz - Auftrahgsabwicklung Nach erfolgter Inhumierung ist dem Opfer eine Quittung auszuhändigen, bzw. gut sichtbar an diesem zu befehstigen. Die Quittung ist gemäs dem normierten Quittungsblock (Formular I.H. 1a) auszufertigen. Jedes Mitglied erhält bei erstmaliger Lizenzlösung einen Satz I.H. 1a als Willkommigensprähsent. Danach sind die Formulare kostenpflichtig um 1,50 AM$ bei dem zustähndigen Gebiehtsverträter zu bezihen. Das Formulahr ist in dreifachiger Ausfertigung auszufühlen. Ein Abschnitt verbleibigt beim Opfher. Ein Abschnitt verbleibigt beim ausführenden Assassinen. Das Orikinahl ist mit der errächneten Quote und dem Originahlauftrahg binnen eines Tages nach erfolgter Inhumierung an den zuständigen Gebiehtsverträter in einem verschlossenen Kuhwert zu übergebigen. § 5 Gildengesäz - Sachleistungen Sachleistungen als Endgeld für Inhumierungen ist tunlichst zu vermeidigen. Sollte ein Assassine dennoch den Auftrahg in Form von Sachpreisen akzeptierigen, so ist der Gildenanteil wie folkt in bar zu entrichten: Bewehgliche Dinge des alltäglichen Gebrauchs (Möbel, Kleidung, etc) 20 AM$ Schmuck 50 AM$ Immobiliehen, Kutschen und ähnliche Fortbewehgungsmittel 30 % des Schätzwertes Mindestens 100 AM$ Der Schätzwert wird fom Gildenschätzmeister (bei Immobiliehen vor Ort) ermittelt; die Schätzgebühr in Höhe von 5 AM$ ist fom Gildenmitgliehd sofort in bar zu entrichtigen.* Gezeichnigt: ---------------------------------------------- (Lord Witwenmacher, Gildenforsitzender) (*Schraibfehliger wurdigen durch den Sätzer verursachigt) | + | Infohrmationsblat zum Gildengesäz der Assassinen fom 30. Gruni im Jahre des räudigen Hundes (zum Stand pähr 16. April im Jahre der erbrechenden Eidechse) |
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+ | ===§ 1 Gildengesäz - Auftragsabwickluhnk=== | ||
+ | '''Wir töten nicht, wir inhumieren! ''' | ||
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+ | Inhumierungen sind eine Dienstleistung am Kunden und als solche nur über Auftrag des Kunden durchzuführigen. Der Auftrahggebär hat seine Wünsche schriftlich bekanntzugebigen! Wenn der Auftraggebähr bereits den vollständigen Namen und die Adreshe des zu Inhumierigenden bekanntgebigt, ist ihm ein Rabaht in Höhe fon 0,0001 % auf die vereinbarigte Auftrahgssumme zu gewährigen. Ebenso, wänn der Auftrahggeber die erforderlichen Inhumierungswerkzeuge bereitstelligt, soferne es sich um speziehle Werkzeuhge handelt. Sofernig der Auftraggebähr keine näheren Angaben zu dem zu Inhumierigenden bekannt gebigen kann, so isset ihm eine Sondergebühr für Ermittlungsarbeiten zu verrechnen. | ||
+ | Name nicht bekannt Mindestzuschlag 10 % der Auftrahgssumme | ||
+ | Adreshe nicht bekannt Mindestzuschlag 15 % der Auftrahgssumme | ||
+ | Sonderausstatung für Werkzeug: 20 % der Auftrahgssumme, mindestens 15 AM$ | ||
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+ | ===§ 2 Gildengesäz - Richtpreise für Inhumierungen=== | ||
+ | Folgende Tapellhe soll dir helfen, deine Auftrahgssumme gut auszuhandeln. Die angegebigten Richtpreise stehlen allerdinks die Mindest-Untergrentze dar! | ||
+ | *Inhumierung eines armen Bürgers (je nach Berufsstahnd) 30 - 50 AM$ | ||
+ | *Inhumierung eines reichen Bürgers 100 AM$ Inhumierung eines einflussreichen Bürgers 200 AM$ | ||
+ | *Inhumierung Wächter (geringere Dienstgrahde) 30 - 50 AM$ | ||
+ | *Inhumierung Wächter (mittlere Dienstgrahde) 60 - 100 AM$ | ||
+ | *Inhumierung Wächter (hoher Dienstgrahd) 200 AM$ | ||
+ | *Spehzieszuschläge (Troll, Untote) 20 AM$ | ||
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+ | ===§ 3 Gildengesäz - Gildenanteil=== | ||
+ | Der Gildenanteil ist von der gesamt vereinbahrigten Auftrahgssumme (also dem Pruhtoendgeld) zu berechnigen. | ||
+ | *Auftragssumme 30 - 50 AM$ 20 % | ||
+ | *Auftragssumme 50 - 100 AM$ 25 % | ||
+ | *Auftragssumme 100 - 150 AM$ 30 % | ||
+ | *Auftragssumme über 150 AM$ 35 % | ||
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+ | ===§ 4 Gildengesäz - Auftrahgsabwicklung=== | ||
+ | Nach erfolgter Inhumierung ist dem Opfer eine Quittung auszuhändigen, bzw. gut sichtbar an diesem zu befehstigen. Die Quittung ist gemäs dem normierten Quittungsblock (Formular I.H. 1a) auszufertigen. Jedes Mitglied erhält bei erstmaliger Lizenzlösung einen Satz I.H. 1a als Willkommigensprähsent. Danach sind die Formulare kostenpflichtig um 1,50 AM$ bei dem zustähndigen Gebiehtsverträter zu bezihen. Das Formulahr ist in dreifachiger Ausfertigung auszufühlen. Ein Abschnitt verbleibigt beim Opfher. Ein Abschnitt verbleibigt beim ausführenden Assassinen. Das Orikinahl ist mit der errächneten Quote und dem Originahlauftrahg binnen eines Tages nach erfolgter Inhumierung an den zuständigen Gebiehtsverträter in einem verschlossenen Kuhwert zu übergebigen. | ||
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+ | ===§ 5 Gildengesäz - Sachleistungen=== | ||
+ | Sachleistungen als Endgeld für Inhumierungen ist tunlichst zu vermeidigen. Sollte ein Assassine dennoch den Auftrahg in Form von Sachpreisen akzeptierigen, so ist der Gildenanteil wie folkt in bar zu entrichten: | ||
+ | *Bewehgliche Dinge des alltäglichen Gebrauchs (Möbel, Kleidung, etc) 20 AM$ | ||
+ | *Schmuck 50 AM$ | ||
+ | *Immobiliehen, Kutschen und ähnliche Fortbewehgungsmittel 30 % des Schätzwertes Mindestens 100 AM$ Der Schätzwert wird fom Gildenschätzmeister (bei Immobiliehen vor Ort) ermittelt; die Schätzgebühr in Höhe von 5 AM$ ist fom Gildenmitgliehd sofort in bar zu entrichtigen.* | ||
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+ | Gezeichnigt: ---------------------------------------------- (Lord Witwenmacher, Gildenforsitzender) | ||
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+ | (*Schraibfehliger wurdigen durch den Sätzer verursachigt) | ||
== Missionslinks == | == Missionslinks == | ||
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Aktuelle Version vom 6. März 2009, 17:03 Uhr
Gildenblatt-Assassinen
Infohrmationsblat zum Gildengesäz der Assassinen fom 30. Gruni im Jahre des räudigen Hundes (zum Stand pähr 16. April im Jahre der erbrechenden Eidechse)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Gildengesäz - Auftragsabwickluhnk
Wir töten nicht, wir inhumieren!
Inhumierungen sind eine Dienstleistung am Kunden und als solche nur über Auftrag des Kunden durchzuführigen. Der Auftrahggebär hat seine Wünsche schriftlich bekanntzugebigen! Wenn der Auftraggebähr bereits den vollständigen Namen und die Adreshe des zu Inhumierigenden bekanntgebigt, ist ihm ein Rabaht in Höhe fon 0,0001 % auf die vereinbarigte Auftrahgssumme zu gewährigen. Ebenso, wänn der Auftrahggeber die erforderlichen Inhumierungswerkzeuge bereitstelligt, soferne es sich um speziehle Werkzeuhge handelt. Sofernig der Auftraggebähr keine näheren Angaben zu dem zu Inhumierigenden bekannt gebigen kann, so isset ihm eine Sondergebühr für Ermittlungsarbeiten zu verrechnen. Name nicht bekannt Mindestzuschlag 10 % der Auftrahgssumme Adreshe nicht bekannt Mindestzuschlag 15 % der Auftrahgssumme Sonderausstatung für Werkzeug: 20 % der Auftrahgssumme, mindestens 15 AM$
§ 2 Gildengesäz - Richtpreise für Inhumierungen
Folgende Tapellhe soll dir helfen, deine Auftrahgssumme gut auszuhandeln. Die angegebigten Richtpreise stehlen allerdinks die Mindest-Untergrentze dar!
- Inhumierung eines armen Bürgers (je nach Berufsstahnd) 30 - 50 AM$
- Inhumierung eines reichen Bürgers 100 AM$ Inhumierung eines einflussreichen Bürgers 200 AM$
- Inhumierung Wächter (geringere Dienstgrahde) 30 - 50 AM$
- Inhumierung Wächter (mittlere Dienstgrahde) 60 - 100 AM$
- Inhumierung Wächter (hoher Dienstgrahd) 200 AM$
- Spehzieszuschläge (Troll, Untote) 20 AM$
§ 3 Gildengesäz - Gildenanteil
Der Gildenanteil ist von der gesamt vereinbahrigten Auftrahgssumme (also dem Pruhtoendgeld) zu berechnigen.
- Auftragssumme 30 - 50 AM$ 20 %
- Auftragssumme 50 - 100 AM$ 25 %
- Auftragssumme 100 - 150 AM$ 30 %
- Auftragssumme über 150 AM$ 35 %
§ 4 Gildengesäz - Auftrahgsabwicklung
Nach erfolgter Inhumierung ist dem Opfer eine Quittung auszuhändigen, bzw. gut sichtbar an diesem zu befehstigen. Die Quittung ist gemäs dem normierten Quittungsblock (Formular I.H. 1a) auszufertigen. Jedes Mitglied erhält bei erstmaliger Lizenzlösung einen Satz I.H. 1a als Willkommigensprähsent. Danach sind die Formulare kostenpflichtig um 1,50 AM$ bei dem zustähndigen Gebiehtsverträter zu bezihen. Das Formulahr ist in dreifachiger Ausfertigung auszufühlen. Ein Abschnitt verbleibigt beim Opfher. Ein Abschnitt verbleibigt beim ausführenden Assassinen. Das Orikinahl ist mit der errächneten Quote und dem Originahlauftrahg binnen eines Tages nach erfolgter Inhumierung an den zuständigen Gebiehtsverträter in einem verschlossenen Kuhwert zu übergebigen.
§ 5 Gildengesäz - Sachleistungen
Sachleistungen als Endgeld für Inhumierungen ist tunlichst zu vermeidigen. Sollte ein Assassine dennoch den Auftrahg in Form von Sachpreisen akzeptierigen, so ist der Gildenanteil wie folkt in bar zu entrichten:
- Bewehgliche Dinge des alltäglichen Gebrauchs (Möbel, Kleidung, etc) 20 AM$
- Schmuck 50 AM$
- Immobiliehen, Kutschen und ähnliche Fortbewehgungsmittel 30 % des Schätzwertes Mindestens 100 AM$ Der Schätzwert wird fom Gildenschätzmeister (bei Immobiliehen vor Ort) ermittelt; die Schätzgebühr in Höhe von 5 AM$ ist fom Gildenmitgliehd sofort in bar zu entrichtigen.*
Gezeichnigt: ---------------------------------------------- (Lord Witwenmacher, Gildenforsitzender)
(*Schraibfehliger wurdigen durch den Sätzer verursachigt)