Paragraph 3: Die Stadtwache: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: =Paragraph 3: Die Stadtwache= #Nur Menschen sind zur Wache-Mitgliedschaft berechtigt. Es darf dort keine niederen Rassen geben ##Trolle gelten auch trotz ihrer Höhe al...)
(kein Unterschied)

Version vom 21. März 2008, 23:41 Uhr

Paragraph 3: Die Stadtwache

  1. Nur Menschen sind zur Wache-Mitgliedschaft berechtigt. Es darf dort keine niederen Rassen geben
    1. Trolle gelten auch trotz ihrer Höhe als niedere Rasse.
  2. Die Stadtwache ist das ausführende Organ des Königs. Sie hat seinen Befehlen wie willenlose Zombies zu folgen.
    1. Trotzdem werden keine Zombies, weder willenlose noch sonstige, eingestellt.
  3. Der gute Wächter ist mindestens 2 Meter hoch. Sollte er kleiner sein, kann er nicht über den Rang eines Obergefreiten in die Dienste treten.