Paragraph 3: Die Stadtwache: Unterschied zwischen den Versionen
Aus WacheWiki
Zur Navigation springenZur Suche springen (Die Seite wurde neu angelegt: =Paragraph 3: Die Stadtwache= #Nur Menschen sind zur Wache-Mitgliedschaft berechtigt. Es darf dort keine niederen Rassen geben ##Trolle gelten auch trotz ihrer Höhe al...)  | 
			
(kein Unterschied) 
 | 
Version vom 21. März 2008, 22:41 Uhr
Paragraph 3: Die Stadtwache
- Nur Menschen sind zur Wache-Mitgliedschaft berechtigt. Es darf dort keine niederen Rassen geben
- Trolle gelten auch trotz ihrer Höhe als niedere Rasse.
 
 - Die Stadtwache ist das ausführende Organ des Königs. Sie hat seinen Befehlen wie willenlose Zombies zu folgen.
- Trotzdem werden keine Zombies, weder willenlose noch sonstige, eingestellt.
 
 - Der gute Wächter ist mindestens 2 Meter hoch. Sollte er kleiner sein, kann er nicht über den Rang eines Obergefreiten in die Dienste treten.