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Neuanfang? https://stadtwache.net/forum/viewtopic.php?f=9&t=6238 |
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Autor: | Ayure Namida [ Donnerstag 7. Mai 2009, 15:47 ] |
Betreff des Beitrags: | Neuanfang? |
Heyho ich spiele seit längerem mit dem Gedanken mir einen neuen Charakter anzulegen, weil ich im Nachhinein doch ziemlich viele Fehler beim Erstellen meines Ersties gemacht habe Meine Hauptfrage dazu: Mir ist so, als ob es da eine Sonderregelung gab, welche Teile der Grundausbildung neu absolviert werden müssen und welche einem "erspart" bleiben würden. Spielt mir da mein Gedächtnis wieder einen Streich, oder gab es sowas tatsächlich? |
Autor: | Lilli Baum [ Donnerstag 7. Mai 2009, 16:06 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Aus der Anleitung zitiert: Code: Das "Stufe 4" Urteil Es gibt ein paar wenige Verbrechen, die Intime einfach nicht mit einer simplen Verurteilung der Stufe 3 abgedeckt werden können. Dazu gehören unter anderem Mord, Landesverrat, vorsätzliches Herbeiführen der Apokalypse und ähnliches. Wird ein Wächter (der Charakter, nicht der Spieler) dieser Verbrechen für schuldig befunden, ist er schlicht und ergreifend nicht mehr in der Wache tragbar. Geht eine Anzeige bei IA ein, die eine solche Anklage rechtfertigen könnte, so geschieht folgendes: Um Missverständnisse im Anzeigetext auszuschliessen, hat sich der Stammagent zunächst einmal formlos mit dem Kommandeur zu beraten, ob die Anklage gerechtfertigt ist. Sind sich beide einig, fangen die Mühlen der Wachejustiz an, sich zu drehen. WICHTIG: für Anklagen dieser Art gilt eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Der Ablauf der Ermittlungen bei einer Anklage dieser Art ist noch identisch mit anderen Emittlungen, aber anders verhält es sich mit dem Urteilsspruch der Jury: Sie stimmt nicht über verschiedene Urteilsstufen ab, sondern nur über schuldig oder nicht schuldig. Kommt es mit einer einfachen Mehrheit zu einem Schuldspruch, so gilt folgendes: * Intime: Der Charakter des Beschuldigten (nicht der Spieler) wird unehrenhaft aus der Wache entlassen (mit einem entsprechenden Vermerk zu den Ehemaligen verschoben) und der zivilen Gerichtsbarkeit des Patriziers übergeben. Alle Ribbons, Ehrenbänder und Medaillen gehen verloren. * Outtime: Der Spieler kann mit einem neuen Charakter sofort bei GRUND wieder beginnen. Dort hat er eine Single und eine LIVE abzuliefern, bevor er wieder zum Gefreiten befördert wird. Erhalten Rekruten eine Verurteilung der Stufe 4, so haben sie mit einem neuen Charakter GRUND noch einem komplett zu durchlaufen. Hierbei ist es ausreichend, wenn der Beginn der Ermittlungen (Eintrag ins IA-Forum) während der Rekrutenzeit erfolgt. Sollte der Wächter im Verlauf der Ermittlungen schon Gefreiter werden, so hat er trotzdem mit dem neuen Charakter GRUND komplett zu durchlaufen.Daraus schließe ich, dass du nur eine Live und eine Single abliefern musst. Falls das nicht für einen freiwilligen Neuanfang geht, würde ich dir einfach empfehlen, ein paar Bürger umzubringen und dich dabei erwischen zu lassen |
Autor: | Ayure Namida [ Donnerstag 7. Mai 2009, 16:12 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Okay, auf die Idee DA zu gucken bin ich natürlich nicht gekommen Aber gute Frage -> muss ich jetzt so ein Stufe 4 Urteil erzwingen? So sehr hasse ich meinen Erstie auch nicht Edit: mit "DA" meinte ich diesen speziellen Bereich der Anleitung, auf die Idee in die Anleitung zu schauen bin ich schon gekommen |
Autor: | Breda Krulock [ Donnerstag 7. Mai 2009, 16:22 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Ich würde ja einfach mal Bregs fragen, was sie dazu sagt. Ein Urteil der Stufe 4 zu erzwingen halte ich für unnötig |
Autor: | Lilli Baum [ Donnerstag 7. Mai 2009, 16:58 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Aber das diese Regelung besteht ist ein gutes Argumentationsargument. |
Autor: | Breda Krulock [ Donnerstag 7. Mai 2009, 17:21 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Will ich ja auch nicht leugnen, aber ich bin mir auch ziemlich sicher, dass sich da eine andere Loesung finden laesst. Ausserhalb der Regeln sozusagen |
Autor: | Araghast Breguyar [ Donnerstag 7. Mai 2009, 17:56 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Also, ich würde sagen, wenn jemand längere Zeit aus der Wache draußen war (also entlassen) und dann neu anfängt, muss er GRUND komplett machen, um wieder reinzukommen. Ebenso ein Zweitie, das dies ja ein zusätzlicher ganz neuer Charakter ist. Wer sich aber als aktiver Spieler einen neuen Erstcharakter zulegen will, der braucht nur eine Live und eine Single. |
Autor: | Kannichgut Zwiebel [ Donnerstag 7. Mai 2009, 21:40 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Also ich würde sagen, das "Also, ich würde sagen, " weg, das "wenn" groß und ab in die Anleitung damit. |
Autor: | Sebulon [ Freitag 8. Mai 2009, 11:26 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Meiner unbedeutenden Meinung nach schadet es nicht, wenn a) der Rekrutentest nochmal bestanden werden muss, da viele Wächter ja die Regeln nur überflogen haben (was ja auch manchmal ausreicht) und b) eine Grund-Multi absolviert wird, um in den eigenen Char reinzukommen und ihm Hintergrundgeschichte und Beziehungen zu geben. Wie gesagt: meine Meinung. Herzlichst. - Sebulon |
Autor: | Ilja Gänseknecht [ Freitag 8. Mai 2009, 11:33 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
mhm. Bei der Multi hab ich auch schon überlegt, ob ich nicht doch eine bei GRUND mache, eben um in den neuen Char reinzukommen, bevor ich ihm ne Spezialisierung verpasse. |
Autor: | Lilli Baum [ Freitag 8. Mai 2009, 12:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Also, ich fände es nicht schlecht, wenn du an einer GRUND-Multi teilnimmst. Das ist eine Person weniger, die für eine Multi benötigt wird |
Autor: | Araghast Breguyar [ Freitag 8. Mai 2009, 19:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Es ist in die Anleitung übernommen worden (Danke, Rogi!) Es hält dich niemand davon ab, eine GRUND-Multi zu machen, du MUSST es nur nicht |
Autor: | Lilli Baum [ Freitag 8. Mai 2009, 19:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Sebulon: In Punkto Rekrutentest fände ich es ärmlich, wenn die Leute den nochmal ablegen müssen. Jemand, der jahrelang in der Wache war, der kennt dann auch die Regeln. |
Autor: | Araghast Breguyar [ Freitag 8. Mai 2009, 19:43 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Zitat: Sebulon: In Punkto Rekrutentest fände ich es ärmlich, wenn die Leute den nochmal ablegen müssen. Jemand, der jahrelang in der Wache war, der kennt dann auch die Regeln.
Bist du dir da so sicher? Meiner Erfahrung nach stimmt das nicht immer. Manche Wächter zeigen eine erstaunliche Resistenz gegen dieses bestimmte Dokument. Ich habe den Link zur Anleitung nicht umsonst in meine Signatur aufgenommen...
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Autor: | Steffan Angelhart [ Dienstag 12. Mai 2009, 17:04 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Neuanfang? |
Jetzt würde mich doch einmal interessieren: Ist es Mord, wenn beim Einsatz eher unnötigerweise ein Verbrecher getötet wird? |
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